Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur Vollendung des vierzehnten Jahres,
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
  • Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze
  • beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser.

Soweit Sportgesundheitspässe aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen erteilt werden, kann die Zulassung von der Vorlage eines Sportgesundheitspasses abhängig gemacht werden.

Gültigkeitsdauer:
Der Jüngstensegelschein wird mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres ungültig.

Die theoretische Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse:

  • Behandlung der Segel,
  • Knoten,
  • einfacher Takling
  • Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
  • Kenntnis der Verkehrsvorschriften des örtlichen Jüngstenreviers
  • Grundkenntnisse der Wettsegelbestimmungen beziehungsweise des Verhaltens gegenüber
  • Fahrzeugen in einer Regatta.

Kenntnisse der vom Verein oder von der Schule festgelegten Segelordnung, Grundkenntnisse der Yachtgebräuche.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.