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Es gibt drei Funkzeugnisse für die Sport- und Traditionsschifffahrt: Das Seefunkzeugnis SRC (Short Range Certificate), das Hochseefunkzeugnis LRC (Long Range Certificate) und das Binnenfunkzeugnis UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk).
Das SRC und das LRC sind Bestandteil des weltweiten GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System weltweites – Seenot- und Sicherheitsfunksystem). SRC und LRC gelten nicht auf Binnengewässern. Hier wird das Binnenfunkzeugnis UBI benötigt.
Die Funkzeugnisse bauen aufeinander auf!
Basis aller drei Funkzeugnisse ist das SRC. Inhaber des SRC können durch Ergänzungsprüfungen das LRC und das UBI erwerben. Das UBI kann aber auch eigenständig erworben werden. Je nachdem, was für den Teilnehmer sinnvoll und notwendig ist.
Das Seefunkzeugnis SRC und das Binnenfunkzeugnis werden als Kurs ab November 2022 bei der Segelkameradschaft Wümme angeboten!
Das Seefunkzeugnis SRC - Das Short Range Certificate SRC heißt amtlich „beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Die Beschränkung betrifft nur den Frequenzbereich. Das SRC berechtigt weltweit zur Teilnahme am Seefunk – ist aber auf UKW beschränkt. Das SRC kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf bereits drei Monate vorher abgelegt werden.
Das Binnenfunkzeugnis UBI – Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist das „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ UBI erforderlich. Das UBI gilt und ist vorgeschrieben in 17 europäischen Staaten. Für die Niederlande gibt es eine Besonderheit. Auf dem IJsselmeer und auf dem niederländischen Wattenmeer wird nicht das SRC, sondern das UBI verlangt. Auch das UBI kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf ebenfalls drei Monate vorher gemacht werden. Das UBI gilt in Deutschland nicht nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen, sondern es berechtigt auch zur Teilnahme am UKW-Seefunk in den Zonen 1 bis 2.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Rufnummer: 0174 420 7300
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Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren Kenntnisse
- des SRC und zusätzlich
- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.