Funk
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Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren Kenntnisse
- des SRC und zusätzlich
- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
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Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
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Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.
Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
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Es gibt drei Funkzeugnisse für die Sport- und Traditionsschifffahrt: Das Seefunkzeugnis SRC (Short Range Certificate), das Hochseefunkzeugnis LRC (Long Range Certificate) und das Binnenfunkzeugnis UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk).
Das SRC und das LRC sind Bestandteil des weltweiten GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System weltweites – Seenot- und Sicherheitsfunksystem). SRC und LRC gelten nicht auf Binnengewässern. Hier wird das Binnenfunkzeugnis UBI benötigt.
Die Funkzeugnisse bauen aufeinander auf!
Basis aller drei Funkzeugnisse ist das SRC. Inhaber des SRC können durch Ergänzungsprüfungen das LRC und das UBI erwerben. Das UBI kann aber auch eigenständig erworben werden. Je nachdem, was für den Teilnehmer sinnvoll und notwendig ist.
Das Seefunkzeugnis SRC und das Binnenfunkzeugnis werden als Kurs ab November 2022 bei der Segelkameradschaft Wümme angeboten!
Das Seefunkzeugnis SRC - Das Short Range Certificate SRC heißt amtlich „beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Die Beschränkung betrifft nur den Frequenzbereich. Das SRC berechtigt weltweit zur Teilnahme am Seefunk – ist aber auf UKW beschränkt. Das SRC kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf bereits drei Monate vorher abgelegt werden.
Das Binnenfunkzeugnis UBI – Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist das „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ UBI erforderlich. Das UBI gilt und ist vorgeschrieben in 17 europäischen Staaten. Für die Niederlande gibt es eine Besonderheit. Auf dem IJsselmeer und auf dem niederländischen Wattenmeer wird nicht das SRC, sondern das UBI verlangt. Auch das UBI kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf ebenfalls drei Monate vorher gemacht werden. Das UBI gilt in Deutschland nicht nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen, sondern es berechtigt auch zur Teilnahme am UKW-Seefunk in den Zonen 1 bis 2.
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