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Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).

Zulassung:

  • Segeln/Surfen ab 14,
  • Motor ab 16 Jahren,
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein Bewerber“,
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse

  • des Binnenschifffahrtsrechts,
  • der Seemannschaft,
  • der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.